FEhrPensAnO — InhaltsübersichtGesetzBundgeltende Fassung§ 3 FEhrPensAnOAnordnung über Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene § 2§ 4 (1)(2)(3)... Für den Anspruch auf Kinderzuschlag gelten die Bestimmungen des § 7. § 2§ 4