§ 4 Abs. 3 Nr. 1 FeinOAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Feinoptiker und zur Feinoptikerin
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
§ 4 Abs. 3 Nr. 1 WFAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
§ 4 Abs. 3 Nr. 1 FintMechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
§ 4 Abs. 2 Nr. 7 WasUTechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Wasserversorgung und zur Umwelttechnologin für Wasserversorgung
Auswählen und Handhaben von Werkzeugen und Maschinen,
§ 4 Abs. 2 Nr. 7 KrAbfWUTechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und zur Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Auswählen und Handhaben von Werkzeugen und Maschinen,