Verordnung zur Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse AM auf 15 Jahre (AM 15-Verordnung) Vom 16. September 2020
Die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen nach § 6 Absatz 5a Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes wird auf das für die Angelegenheiten des Straßenverkehrs zuständige Ministerium übertragen.
§ 2 FeKlAMMindAltHV SL
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