§ 126 ALGGesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Für die Durchführung der Bestimmungen über die Landabgaberente ist die landwirtschaftliche Alterskasse zuständig.
§ 2 AgrarAbsFDGGesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über gemeinschaftliche Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse
Zuständige Stelle für die Durchführung der in § 1 genannten Rechtsakte, dieses Gesetzes sowie der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist…
§ 31 Abs. 2 MOGGesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
Als für die Durchführung zuständige Stelle kann in Rechtsverordnungen bestimmt werden. Wird bei Regelungen nach Satz 1 Nummer 2 die Sozialversicherung für…
§ 17 Abs. 1 AÜGGesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung
Die Bundesagentur für Arbeit führt dieses Gesetz nach fachlichen Weisungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch. Verwaltungskosten werden nicht…
§ 46 ALGGesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Ernährung…