§ 21 Abs. 1 TierSchGTierschutzgesetz
Längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 ist abweichend von § 5 Absatz 1 Satz 1 eine Betäubung nicht erforderlich für das Kastrieren von unter acht Tage…
Art. 18 Abs. 4 32026R1818VERORDNUNG (EU) 2026/1818 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juni 2026 über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Unternehmer stellen sicher, dass die Kastration ausschließlich unter Betäubung und längerer Analgesie und nur von einem Tierarzt durchgeführt wird. Die…
Art. 95 Abs. 4 32008R0889Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle
Während einer am 31. Dezember 2011 ablaufenden Übergangszeit können Ferkel ohne Betäubung und/oder Verabreichung von Schmerzmitteln kastriert werden.
§ 6 Abs. 1 Nr. 2a TierSchGTierschutzgesetz
unter acht Tage alte männliche Schweine kastriert werden,