FerReiseV 1985 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 7 FerReiseV 1985Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße § 6Schlußformel Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. § 6Schlußformel