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Der Haushaltsplan ist nach dem Muster der Anlage 1 aufzustellen. Die Zweckbestimmungen für die einzelnen Titel und Kostenpauschalen sind bindend. Der Stellenplan und die Besoldungsübersicht sind nach den Mustern der Anlagen 2a und 2b zu erstellen. Soweit der Ersatzschulträger Lehrerinnen und Lehrer im Planstelleninhaberverhältnis gemäß § 102 Absatz 3 Satz 2 des Schulgesetzes NRW beschäftigt, sind diese – vorrangig vor Lehrerinnen und Lehrern im Tarifbeschäftigungsverhältnis – zur Bezuschussung in den Stellenplan einzustellen. Der Antrag auf Landeszuschüsse gemäß § 112 Absatz 1 Satz 5 des Schulgesetzes NRW ist auch elektronisch zu übermitteln.
Wird nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung gebucht, kann der Haushalts- oder Wirtschaftsplan dem jeweiligen Kontenplan entsprechen. Eine Überleitungsrechnung auf Einnahmen und Ausgaben ist beizufügen, soweit sie für die Bemessung der Landeszuschüsse erforderlich ist.
Bei zu geringer Bemessung der Abschlagszahlungen gegenüber dem im Festsetzungsbescheid festgestellten Zuschussbedarf ist ein Zinsanspruch des Schulträgers ausgeschlossen. Ein Antrag auf Herabsetzung der Eigenleistung bleibt in der Regel ohne Einfluss auf die Höhe der Abschlagszahlungen.
Die erforderlichen Landeszuschüsse werden den Schulträgern nach Maßgabe der nachstehenden Vorschriften entweder auf der Grundlage der tatsächlichen Ausgaben…
Nach Ablauf des Haushaltsjahres ist vom Schulträger eine Jahresrechnung auf der Grundlage des Haushaltsplans (§ 112) aufzustellen. Die Jahresrechnung, mit der…
Bei Sondervermögen sind nur die Zuführungen oder die Ablieferungen im Haushaltsplan zu veranschlagen. Über die Einnahmen, Ausgaben und…
Überschüsse aus den Kostenpauschalen können nach § 113 Absatz 4 des Schulgesetzes NRW in der Jahresrechnung des nächsten Haushaltsjahres gesondert als fiktive…
Die Höhe der Zuschüsse sowie das Verfahren der Berechnung und Festsetzung werden durch Vertrag mit dem Land geregelt. Der Vertrag ist unter Beachtung der…
Der Haushaltsplan besteht aus Einnahme- und Ausgabetiteln mit jeweils fester Zweckbestimmung. Die Einnahmen sind nach dem Entstehungsgrund, die Ausgaben nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.