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Anträge auf Prüfung von Feuerlöschmitteln und tragbaren oder ohne eigenen Kraftantrieb fahrbaren oder in Kraftfahrzeugen fest eingebauten Feuerlöschgeräten mit einem Löschmittelinhalt bis zu 250 kg sind an die Institut der Feuerwehr des Landes Nordrhein-Westfalen Amtliche Prüfstelle für Feuerlöschmittel und -geräte Wolbecker Straße 237 48155 Münster oder an die Amtliche Prüfstelle für Feuerlöschmittel und -geräte bei der Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen des Freistaates Sachsen Fuchsmühlenweg 7 09599 Freiberg/Sachsen zu richten.