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Anträge auf Prüfung drahtloser Fernmeldegeräte sind an die Zentralprüfstelle für drahtlose Fernmeldegeräte bei der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Steinacker Straße 47 76646 Bruchsal zu richten.
Dieses Verfahren gilt nicht für drahtlose Fernmeldegeräte, die von der Beschaffungsstelle des Bundesministers des Innern auf Grund von technischen Lieferbedingungen der Technischen Kommission des Arbeitskreises II „Öffentliche Sicherheit und Ordnung" der Arbeitsgemeinschaft der Innenminister der Bundesländer baumustergeprüft sind.