Erwägungsgrund 1 32014L0053
Die Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde mehrmals erheblich geändert. Da weitere Änderungen anstehen, sollte sie im Interesse der Klarheit ersetzt werden.
Die Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde mehrmals erheblich geändert. Da weitere Änderungen anstehen, sollte sie im Interesse der Klarheit ersetzt werden.