Gesetze
Gesetz wird geladen …
Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes
Ein neuer Chat, das ganze FeuerwEhrKrÄndErl 2011 bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.