FeuerwEhrKrÄndErl 2011 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSchlussformel FeuerwEhrKrÄndErl 2011Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes Art 3Der Bundespräsident Der Bundesminister des Innern Art 3