Gesetz Nr. 685 über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens Vom 3. Juli 1959
Das Feuerwehr-Ehrenzeichen der Stufen I, II und III wird am rot-weiß-roten Band mit bronze-, silber- oder golddurchwirktem Rand, das Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe wird als vergoldetes Steckkreuz getragen.
§ 7 FeuerwEhrZG SL
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