§ 11 Abs. 11 FeVEignung
Die Teilnahmebescheinigung muss enthalten. Sie ist vom Seminarleiter und vom Seminarteilnehmer unter Angabe des Ausstellungsdatums zu unterschreiben. Die…
§ 37 Abs. 2 FeVTeilnahmebescheinigung
Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist vom Kursleiter zu verweigern, wenn der Seminarteilnehmer nicht an allen Sitzungen des Kurses und an der…
§ 28 Abs. 3 Nr. 13 StVGStraßenverkehrsgesetz
die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, soweit dies für die Anwendung der Regelungen des Fahreignungs-Bewertungssystems (§ 4) erforderlich ist,
Anlage 17 Nr. 3.5 FeV(zu § 43a Nummer 3 Buchstabe a) Inhalte der Prüfung im Rahmen der Qualitätssicherung der Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge
Bestätigung der Anwesenheit der Teilnehmer bei allen Kursen
Anlage 16 Nr. 5 FeV(zu § 42 Absatz 2) Rahmenlehrplan für die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars
Baustein „Erläuterung des Fahreignungs-Bewertungssystems“ | | Lehr-Lernziele Der Seminarteilnehmer kann … | Lehr-Lerninhalte | Lehr-Lernmethoden |…