Anlage 14 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a FeV(zu § 66 Absatz 2) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung
Anforderungen an den medizinischen Gutachter: aa)Arzt mit mindestens zweijähriger klinischer Tätigkeit oder Facharzt (insbesondere innere Medizin, Psychiatrie,…
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 KfSachvGGesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
das Zeugnis eines Amtsarztes oder - auf Verlangen der Anerkennungsbehörde - eines Facharztes oder das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle…
§ 6 Abs. 3 SpFVVerordnung über das Führen von Sportbooten
Bestehen Zweifel an der medizinischen Tauglichkeit, kann zu ihrer Feststellung oder Überprüfung der Prüfungsausschuss die Vorlage eines amtsärztlichen oder…
Anlage 6 Nr. 1.1 FeV(zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) Anforderungen an das Sehvermögen
Angaben über den untersuchenden ArztName, Facharztbezeichnung, ggf. Gebiets- oder Zusatzbezeichnung des Arztes, ggf. Angabe über Tätigkeit bei einer…
Art. 2 Abs. 3 Buchst. a Nr. 13 32012R0290Ausstellungsdatum und Unterschrift des AME oder medizinischen Sachverständigen, der das Zeugnis ausstellt hat (X). Ärzte für Allgemeinmedizin sind in diesem…