Zum Inhalt springen
JuNoDaJuNoDa
Gesetze

Normtext wird geladen …
Anlage 1 FeV — (zu § 5 Absatz 2) Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h nach § 5 Absatz 2 durch Fahrlehrer | Junoda