Anlage 1a FahrlG2018DVDurchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1417 - 1420)
Anlage 8 MessEVVerordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 2069 - 2071; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote))
§ 332 Abs. 4d Nr. 2 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
entgegen Artikel 5 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 ein Basisinformationsblatt nicht in der vorgeschriebenen Weise abfasst oder übersetzt,
§ 340 Abs. 6a Nr. 2 KAGBKapitalanlagegesetzbuch
entgegen Artikel 5 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 ein Basisinformationsblatt nicht in der vorgeschriebenen Weise abfasst oder übersetzt,
Anlage 3 FahrlG2018DVDurchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Abweichungen vom vorstehenden Muster sind zulässig, soweit Besonderheiten des Verfahrens, insbesondere der Einsatz maschineller Datenverarbeitung, dies…