§ 75 FFGBegonnene Maßnahmen
Werden die Förderhilfen für die Herstellung neuer Filme nach § 74 Absatz 1 verwendet, können sie auch für bereits begonnene Maßnahmen verwendet werden. Dies…
§ 97 Abs. 2 FFGVerwendungsmöglichkeiten
Die Filmförderungsanstalt kann auf Antrag des Herstellers gemäß § 41 Absatz 1 Nummer 1 gestatten, dass die nach § 96 Absatz 1 zuerkannten Förderhilfen für…
§ 76 Abs. 1 FFGVerwendungsmöglichkeiten für drehbuchschreibende und regieführende Personen
Die drehbuchschreibende oder die regieführende Person kann die zuerkannten Förderhilfen innerhalb von drei Jahren nach Erlass des jeweiligen…
§ 74 Abs. 1 FFGVerwendungsmöglichkeiten für Hersteller
Der Hersteller gemäß § 41 Absatz 1 Nummer 1 hat die Förderhilfen innerhalb von drei Jahren nach Erlass des jeweiligen Zuerkennungsbescheids vorrangig für die…
§ 96 Abs. 2 FFGZuerkennung
Der Bescheid über die Zuerkennung der Förderhilfen ist mit Auflagen zu verbinden, um sicherzustellen, dass der neue Film den jeweils geltenden Voraussetzungen…