§ 21 Abs. 1 FFGBestellung, Stellvertretung, Amtszeit, Geschäftsordnung
Der Vorstand besteht aus einer Person. Die Stellvertretung wird mit mindestens einer Person besetzt. Der Vorstand und die Stellvertretung müssen…
§ 17 FFGVorsitz
Den Vorsitz des Präsidiums führt die Person, die den Vorsitz des Verwaltungsrats innehat. Das Präsidium wählt aus seiner Mitte eine Person, die den…
§ 15 Abs. 2 FFGZusammensetzung
Die nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 benannten Personen müssen unterschiedliche Geschlechter haben. Die Mitglieder nach Absatz 1 Nummer 4 und 5 sind so zu wählen,…
§ 22 Abs. 1 FFGAufgaben, Rechte
Der Vorstand führt die Geschäfte der Filmförderungsanstalt in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Beschlüsse des Präsidiums und des Verwaltungsrats.
§ 32 Abs. 1 Nr. 5 FFGSatzung
das Verfahren zur Wahl der Mitglieder des Präsidiums nach § 15 Absatz 1 Nummer 4 und 5,