§ 8 FFGVorsitz
Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte eine Person, die den Vorsitz innehat, und eine Person, die den stellvertretenden Vorsitz innehat. Der Vorsitz und die…
§ 22 Abs. 1 FFGAufgaben, Rechte
Der Vorstand führt die Geschäfte der Filmförderungsanstalt in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Beschlüsse des Präsidiums und des Verwaltungsrats.
§ 32 Abs. 1 Nr. 5 FFGSatzung
das Verfahren zur Wahl der Mitglieder des Präsidiums nach § 15 Absatz 1 Nummer 4 und 5,
§ 21 Abs. 1 FFGBestellung, Stellvertretung, Amtszeit, Geschäftsordnung
Der Vorstand besteht aus einer Person. Die Stellvertretung wird mit mindestens einer Person besetzt. Der Vorstand und die Stellvertretung müssen…
§ 6 Abs. 3 FFGZusammensetzung
Für jedes Mitglied wird ein stellvertretendes Mitglied benannt.