§ 93 Abs. 1 FFGAntragsberechtigung
Antragsberechtigt ist der Hersteller gemäß § 41 Absatz 1 Nummer 1.
§ 92 Abs. 1 FFGArt der Förderung, Verteilung der Referenzpunkte
Produktionsförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme wird als Zuschuss gewährt.
§ 98 FFGBegonnene Maßnahmen
Für die Verwendung der Förderhilfen zur Herstellung neuer Filme gilt § 75 entsprechend.
§ 91 FFGRichtlinie zur Gleichstellung
§ 65 gilt entsprechend.
§ 89 FFGFörderhilfen
Die Filmförderungsanstalt gewährt Referenzförderung auf Antrag des Herstellers eines Kurzfilms sowie eines nicht programmfüllenden Kinderfilms, wenn der Film…