Verordnung zur Übertragung der Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 347 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Vom 11. November 2008
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 FGG§82aDelV SL
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