BFH, IV R 36/08Urteil v. 2011-04-14 · § 68 FGO
(Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds - Zur Anwendung des § 68 FGO bei einem Gewinnfeststellungsbescheid)
BFH, VIII B 91/10Beschluss v. 2011-04-05 · § 68 FGO
Verfahrensrügen im Prozess um nicht belegte Betriebausgaben
BFH, II R 5/09Urteil v. 2011-03-02 · § 68 FGO
(Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine Betriebsaufgabe wegen des Todes eines Freiberuflers; keine Berücksichtigung nicht aktivierbarer Patente im Betriebsvermögen bei der Bemessung der Erbschaftsteuer nach dem vor 2009 geltenden Recht; Bewertung im Privatvermögen befindlicher Patente; Abnutzbarkeit von Warenzeichen/Marken; Berücksichtigung vom Erblasser nicht zu erfüllender Schulden als Nachlassverbindlichkeiten; Ansatz erst nach dem Tod des Erben fällig werdender Verbindlichkeiten des Erblassers bei der Erbschaftsteuer; Erwerb eines Anteils an einer nicht in das Handelsregister eingetragenen vermögensverwaltenden Personengesellschaft erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigt; Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Eigentum bei der Erbschaftsteuer; erbschaftsteuerrechtliche Beurteilung des Erwerbs eines Anteils an einer Vor-GmbH; Nachhaltigkeit einer Erfindertätigkeit; Ansatz von Wirtschaftsgüter nach § 109 BewG; Abnutzbarkeit von immateriellen Wirtschaftsgütern; Anteil an Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers; Behandlung schwebender Geschäfte bei der Erbschaftsteuer; Grundbucheintrag; gewerblich geprägte Personengesellschaft; Überführung von Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als Veräußerung; Verdrängung des gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben)
BFH, IV R 15/08Urteil v. 2011-02-09 · § 68 FGO
Klageänderung bei Gewinnfeststellungsbescheiden - Rechtsschutzmöglichkeiten
BFH, II R 30/09Urteil v. 2011-01-12 · § 68 FGO
(Fortbestehen der einer GbR erteilten Vollmacht trotz Auflösung der GbR - Auslegung von Vollmachten - Anforderungen an die Bezeichnung der absendenden Dienststelle nach § 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG a.F. - Zweck von Zustellungsvorschriften - Kostenentscheidung bei mehreren unterschiedlich beteiligten Klägern - Keine Rückgängigmachung einer wirksamen Bekanntgabe durch Rücksendung)