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In der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen kann das für Inneres zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung nach Anhörung der Fachhochschule und der Beiräte zur Wahrung regionaler Belange Abteilungen errichten, teilen, zusammenlegen oder aufheben. Soweit Belange des für Wissenschaft zuständigen Ministeriums, des für Bergrecht zuständigen Ministeriums, des für Soziales zuständigen Ministeriums und des für Landwirtschaft zuständigen Ministeriums fachlich berührt sind, erlässt es die Rechtsverordnung im Einvernehmen mit diesen Ministerien.
Die Stellen der Abteilungsleitungen werden ausgeschrieben. Die Entscheidung über die Besetzung trifft das für Inneres zuständige Ministerium auf der Basis eines Auswahlverfahrens, an dem das für Inneres zuständige Ministerium und die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen beteiligt sind; die Hochschule kann Mitglieder des Senats hinzuziehen. Die Abteilungsleiter werden nach Anhörung des Senats vom für Inneres zuständigen Ministerium bestellt.
Zu den Aufgaben der Abteilungsleiter gehören insbesondere die Organisation des Lehrbetriebes einschließlich des Einsatzes der Lehrenden und die Zusammenarbeit mit den Ausbildungskörperschaften. Daneben sind sie in geringem Umfang zur Lehre in mindestens einem Lehrfach verpflichtet.
Die Abteilungsleiterinnen beziehungsweise Abteilungsleiter werden vom für Inneres zuständigen Ministerium ernannt.
Sind in der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen Abteilungen errichtet, so erfolgt die Zuordnung der Studierenden zu einer…
Das zuständige Ministerium (§ 29 Absatz 2) kann durch Rechtsverordnung nach Anhörung der Fachhochschule Fachbereiche errichten, teilen, zusammenlegen oder…
Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Kuratorium durch Rechtsverordnung zu regeln, in welchem Umfang das…
Zu dienstvorgesetzten Stellen im Sinne des § 17 Absatz 5 Satz 2 des Landesdisziplinargesetzes vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 624) in der jeweils geltenden…
Die zuständige Bezirksregierung kann Schulleiterinnen oder Schulleiter durch Verfügung ermächtigen, Lehrkräfte innerhalb derselben Schulform (kapitelintern)…
Leiter und Stellvertreter, an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen Präsident und Vizepräsident, werden nach Anhörung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.