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Die Stellen für Professorinnen und Professoren sind von der Fachhochschule, an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen vom Präsidium, öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung muss Art und Umfang der Aufgaben angeben.
Die Fachhochschule hat dem zuständigen Ministerium ihren Berufungsvorschlag zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens innerhalb von acht Monaten nach Einrichtung, Zuweisung oder Freiwerden der Stelle oder von sechs Monaten nach Aufforderung zur Vorlage eines neuen Vorschlages vorzulegen. Wird eine Stelle frei, weil der Inhaber die Altersgrenze erreicht, soll der Berufungsvorschlag sechs Monate vor diesem Zeitpunkt vorgelegt werden.
Der Berufungsvorschlag soll drei Einzelvorschläge in bestimmter Reihenfolge und eine ausreichende Begründung enthalten.
Der Bewerber hat kein Recht auf Einsicht in die Akten des Berufungsverfahrens, soweit sie Gutachten über die fachliche Eignung enthalten oder wiedergeben.
Der Berufungsvorschlag zur Besetzung einer Professur soll drei Einzelvorschläge in bestimmter Reihenfolge enthalten und muss diese insbesondere im Hinblick auf…
Der Fachbereich hat der Rektorin oder dem Rektor seinen Berufungsvorschlag zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens innerhalb der in § 37 Absatz 1 Satz 3…
Professorinnen und Professoren werden auf Vorschlag der Hochschule im Einvernehmen mit dem Kuratorium vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen…
1Der Berufungsvorschlag soll eine Liste von drei Personen enthalten. 2Personen, die sich nicht beworben haben, können mit ihrem Einverständnis vorgeschlagen…
Das Nähere zum Verfahren der gemeinsamen Berufung regeln Hochschule und außeruniversitäre Forschungseinrichtung vorbehaltlich der Regelung des Verfahrens zur…
Die für die Berufung von Prüfungsausschussmitgliedern Vorschlagsberechtigten sind über die Anzahl und die Größe der einzurichtenden Prüfungsausschüsse sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.