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Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung wie folgt zu gewichten:
Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes mit20 Prozent,
Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes mit50 Prozent,
Planen eines Softwareproduktes mit10 Prozent,
Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen mit10 Prozent sowie
Wirtschafts- und Sozialkunde mit10 Prozent.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 17 – wie folgt bewertet worden sind:
im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.