§ 21 FIAusbV
Prüfungsbereich Konzeption und Administration von IT-Systemen
Im Prüfungsbereich Konzeption und Administration von IT-Systemen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
IT-Systeme für unterschiedliche Anforderungen zu planen und zu konfigurieren,
IT-Systeme zu administrieren und zu betreiben,
Speicherlösungen zu integrieren und zu verwalten und
Programme zur automatisierten Systemverwaltung zu erstellen.
Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.