§ 1 Abs. 2 InstitutsVergVVerordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten
§ 5 Absatz 6 und § 16 sind nicht anzuwenden auf Institute, die weder ein CRR-Kreditinstitut gemäß § 1 Absatz 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes noch bedeutend…
§ 1 RechKredVVerordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute
Diese Verordnung ist auf Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (Institute) sowie Zweigstellen anzuwenden, für die nach § 340…
§ 1a Abs. 3 KWGGesetz über das Kreditwesen
Für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, die keine CRR-Kreditinstitute und keine Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung sind, gelten die…
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 GwGGesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten
Kreditinstitute nach § 1 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 1 Nummer 3 bis 8 des Kreditwesengesetzes genannten Unternehmen, und im…
Art. 1 Abs. 3 Buchst. f 32026L0799RICHTLINIE (EU) 2026/799 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. März 2026 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (Text von Bedeutung für den EWR)
andere Finanzinstitute und Unternehmen, die in Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführt…