§ 1 FinaRisikoVVerordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem Kreditwesengesetz
Diese Verordnung gilt für alle Institute im Sinne des § 1 Absatz 1b des Kreditwesengesetzes sowie für übergeordnete Unternehmen im Sinne des § 10a Absatz 1 Satz…
§ 1 RechZahlVVerordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
Diese Verordnung ist auf Institute im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes anzuwenden.
§ 1 Abs. 2 InstitutsVergVVerordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten
§ 5 Absatz 6 und § 16 sind nicht anzuwenden auf Institute, die weder ein CRR-Kreditinstitut gemäß § 1 Absatz 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes noch bedeutend…
§ 1a Abs. 1 Nr. 3 KWGGesetz über das Kreditwesen
Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
§ 1 WuSolvVVerordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
Diese Verordnung ist anzuwenden auf Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung im Sinne des § 1 Absatz 29 des Kreditwesengesetzes.