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Übergeordnete Unternehmen haben auf zusammengefasster Basis das Formular Sonstige Angaben – QSA (Anlage 13) einzureichen.
Übergeordnete Unternehmen, deren Institutsgruppe, Finanzholding-Gruppe oder gemischte Finanzholding-Gruppe kein CRR-Kreditinstitut im Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes angehört, haben abweichend von Absatz 1 die folgenden Finanzinformationen auf zusammengefasster Basis einzureichen und hierfür die folgenden Formulare aus den Anlagen der Verordnung zu verwenden:
Gewinn- und Verlustrechnung – QGV (Anlage 6),
Vermögensstatus – Angaben zu den Aktiva – QV 1 (Anlage 8) und
Vermögensstatus – Angaben zu den Passiva – QV 2 (Anlage 9).
(weggefallen)
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