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Im Klassischen Spiel darf eine Nachlage nur übergeben werden, wenn die Anfangslage eines Spieltisches für den Spielbereich nicht ausreicht, die Nachlage in bedarfsgerechter Höhe erfolgt und sich die Finanzaufsicht und die oder der Beauftragte der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers zuvor von der Richtigkeit der Nachlage überzeugt haben. Wird ein Table Management System eingesetzt, ist sicherzustellen, dass die entsprechende Eingabe von der oder dem Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers vorgenommen wird.
Über die Nachlagen sind Quittungsbelege zu erstellen, die von der oder dem Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers und der Kassiererin oder dem Kassierer zu unterschreiben sind. Die Finanzaufsicht unterschreibt diese Quittungsbelege erst bei Zuführung zur Tischlage. Eine Ausfertigung wird im Bargeldbehälter des Spieltisches versenkt. Eine Ausfertigung geht zurück an die Kasse oder Zentralkasse. Die Finanzaufsicht erhält eine weitere Ausfertigung, legt diese tischbezogen chronologisch ab und vermerkt die Nachlage im Tischabrechnungsprotokoll. Sobald die Spieltische mit Geldscheinbehältern ausgestattet sind, entfällt die Ausfertigung für den Bargeldbehälter. Wird ein Table Management System eingesetzt, entfällt die Eintragung im Tischabrechnungsprotokoll.
Die Nachlage ist bei der Ermittlung des Bruttospielertrags zu berücksichtigen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die festgestellten Werte der Spielmarken- und Bargeldbestände sowie die quittierten Beträge der Nachlagen und Zwischenzählungen sind für jeden Spieltisch in den…
Wird ein Table Management System eingesetzt, sind sämtliche bei der Schließung eines Tisches vorhandenen Spielmarken in Gegenwart der Finanzaufsicht von der…
Die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber hat die Spieltische auch mit einem elektronische Aufzeichnungssystem auszustatten. Die Finanzaufsicht…
Die Finanzaufsicht ist auch nach Turnierende zu benachrichtigen. Sie bestätigt den Bestand der nach Durchführung des Turniers an die Beauftragte oder den…
Die Finanzaufsicht hat vor Eröffnung des Klassischen Spiels zu prüfen, ob die Spieltische von den Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des…
Die Finanzaufsicht hat insbesondere den Hinweismeldungen aus dem Table Management System entsprechend § 6 nachzugehen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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