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Werden während des Spielbetriebs Spielmarken und Bargeld an die dafür bestimmte Kasse abgeführt, dürfen diese vom Spieltisch erst entfernt werden, nachdem sich die Finanzaufsicht und die oder der Beauftragte der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers von der Richtigkeit der abzuführenden Beträge überzeugt haben. Wird ein Table Management System eingesetzt, ist sicherzustellen, dass die entsprechende Eingabe von der oder dem Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers vorgenommen wird.
Im Übrigen ist entsprechend § 10 Absatz 2 und 3 zu verfahren.
Die festgestellten Werte der Spielmarken- und Bargeldbestände sowie die quittierten Beträge der Nachlagen und Zwischenzählungen sind für jeden Spieltisch in den…
Wird ein Table Management System eingesetzt, sind sämtliche bei der Schließung eines Tisches vorhandenen Spielmarken in Gegenwart der Finanzaufsicht von der…
korrektes Wechseln und Aussetzen von Spielmarken oder Geldbeträgen,
sofern die Spielerinnen und Spieler nicht zu ermitteln sind oder die Rücknahme verweigern, nur in Anwesenheit der Finanzaufsicht vom Spieltisch entfernt und zur…
Die Spieltische im Klassischen Spiel sind von der Konzessionsinhaberin oder dem Konzessionsinhaber mit Behältern auszustatten, in denen Bargeld bis zur Zählung…
Die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber hat im Klassischen Spiel ein Table Management System gemäß § 13 Absatz 9 Satz 2 des Spielbankgesetzes NRW…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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