Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Rahmen von Gameshows und vergleichbaren Sonderveranstaltungen ist der ordnungsgemäße Spielbetrieb zu gewährleisten.
Im Vorfeld ist die Finanzaufsicht rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung, über diese zu unterrichten. Dabei ist auch das Veranstaltungskonzept inklusive der Finanzierung mitzuteilen. Die Beträge, die aus dem Mystery Jackpot für derartige Veranstaltungen eingesetzt werden sollen, sind im Vorfeld zu benennen. Nachträgliche Erhöhungen sind nicht zulässig.
Die Finanzaufsicht prüft, ob die von der Konzessionsinhaberin oder dem Konzessionsinhaber im konzessionierten Spiel zur Ausspielung vorgesehenen Gewinne in der vorgesehenen Höhe an die Spielerinnen und Spieler ausgegeben werden.
Werden in Vorrunden der Gameshow oder Sonderveranstaltung Teilnahmeberechtigungen an den Spielen der Hauptrunde, zum Beispiel Magic Slot und Glücksrad, ausgespielt, sind diese Teilnahmeberechtigungen mangels Fremdeinkauf kein Sachpreis und daher nicht bruttospielertragsmindernd berücksichtigungsfähig. Die Kosten für ein Rahmenprogramm, wie zum Beispiel Moderation oder musikalische Begleitung, sind aus dem Nettospielertrag zu begleichen, sie dürfen den Bestand der thesaurierten Beträge nicht mindern.
Zu jeder Gameshow und Sonderveranstaltung ist der Finanzaufsicht von der oder dem Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers eine Abrechnung vorzulegen. Die Frist beträgt zehn Tage. In begründeten Ausnahmefällen kann sie bis auf vierzehn Tage verlängert werden. Die Abrechnung ist im Rahmen der Abrechnung der thesaurierten Beträge des Monats zu berücksichtigen, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat.
Im Vorfeld ist die Finanzaufsicht rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung, über diese zu unterrichten. Dabei ist auch das…
Die Finanzaufsicht hat den gesamten Spielbetrieb unter Beachtung der Spielordnung NRW [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle dieser Verordnung], der…
Bei Turnieren, in denen Gewinne entweder ausschließlich aus den Spieleinsätzen resultieren oder neben in der Ausschreibung garantierten Gewinnen weitere aus den…
Der Finanzaufsicht sind von der Konzessionsinhaberin oder dem Konzessionsinhaber die jeweils geltenden und von der für die Glücksspielaufsicht zuständigen…
Sonderveranstaltungen sind nur nach vorheriger, rechtzeitiger Anzeige bei der für die Glücksspielaufsicht zuständigen Behörde erlaubt. Diese prüft, ob die…
Werden die für die Ausspielung gezahlten Beträge in einem Vorrundenturnier nicht oder nicht vollständig ausgezahlt und stattdessen Startkarten für Folgeturniere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.