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Die Finanzaufsicht hat bei den Zieh- und Zählvorgängen darauf zu achten, dass bei der Inventurzählung sämtliche Geldbestände aller Spielautomaten erfasst werden. Auch außerhalb der Geldscheinbehälter in den Spielautomaten befindliches Geld ist zu sammeln und der Zählung zuzuführen.
Die Inhalte sämtlicher Geldscheinbehälter der auf der Zieh- und Zusatzliste ausgewiesenen Spielautomaten sind zu zählen.
Die Spielautomaten müssen über Geldscheinbehälter verfügen, bei denen die Zuführung über einen vorgeschalteten Geldscheinakzeptor elektronisch erfasst wird. Die…
Die Geldscheinbehälter sind unverzüglich in den Zählraum zu bringen. Dort verbleiben sie bis zur Zählung im verschlossenen Transportwagen. Abschnitt 2 Aufgaben…
Die Finanzaufsicht überwacht die Öffnung von Geldscheinbehältern auch bei außerplanmäßigen Ziehungen, zum Beispiel bei Reklamation durch Spielerinnen oder…
Die Zählung und Abrechnung der Inhalte sämtlicher Lagen-, Bargeld- und Geldscheinbehälter ist täglich im Zählraum durch die Finanzaufsicht zu beaufsichtigen.
Die ermittelten Kasseninhalte für jeden Spielautomaten sind einzeln zu erfassen und mit den Daten aus dem elektronischen Aufzeichnungssystem abzugleichen. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.