§ 5 FinAusglG2019DV 2Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2019
Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 FinAusglG1970DV 1Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1970 in Kraft.
§ 2 BEG§172DV 65Fünfundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 BEG§172DV 64Vierundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 BEG§172DV 66Sechsundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach der Verkündung in Kraft.