§ 8a Abs. 3 FinDASaVerbraucherbeirat
Der Verbraucherbeirat kann auf Antrag des oder der Beauftragten für den Anleger- und Verbraucherschutz, eines Mitglieds des Direktoriums, des Bundesministeriums…
§ 81 Abs. 5 WpHGGesetz über den Wertpapierhandel
Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen hat einen Beauftragten zu ernennen, der die Verantwortung dafür trägt, dass das Wertpapierdienstleistungsunternehmen…
Art. 9 Abs. 4 32010R1095VERORDNUNG (EU) Nr. 1095/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission
Die Behörde errichtet — als integralen Bestandteil der Behörde — einen Ausschuss für Verbraucherschutz und Finanzinnovationen, der alle jeweils zuständigen…
Art. 9 Abs. 4 32010R1093VERORDNUNG (EU) Nr. 1093/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission
Die Behörde errichtet — als integralen Bestandteil der Behörde — einen Ausschuss für Verbraucherschutz und Finanzinnovationen, der alle jeweils zuständigen…
Art. 9 Abs. 4 32010R1094VERORDNUNG (EU) Nr. 1094/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission
Die Behörde errichtet — als integralen Bestandteil der Behörde — einen Ausschuss für Verbraucherschutz und Finanzinnovationen, der alle jeweils zuständigen…