Art 1 FinVermStVtrG
Zustimmung zum Finanzvermögen-Staatsvertrag
(1)
Dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) wird zugestimmt.
(2)
Der Finanzvermögen-Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.