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Dem Rechenzentrum der Landesfinanzverwaltung (ZDV-Saar) werden folgende Steuerverwaltungstätigkeiten übertragen: Das Landesamt für Finanzen - Zentrale Datenverarbeitungsstelle für das Saarland - handelt insoweit für das jeweils zuständige Finanzamt. Das Finanzamt bleibt berechtigt, derartige Maßnahmen selbst zu treffen.
die Berechnung von Steuern, Steuererstattungen, Steuervergütungen, steuerlichen Nebenleistungen und Zulagen sowie die Fertigung und Bekanntgabe der entsprechenden Verwaltungsakte einschließlich deren elektronischer Übermittlung,
die Berechnung von gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen, von Steuermessbeträgen und Zerlegungsanteilen sowie die Fertigung und Bekanntgabe der entsprechenden Verwaltungsakte einschließlich deren elektronischer Übermittlung,
die Berechnung sonstiger Besteuerungsgrundlagen sowie die Fertigung und Bekanntgabe sonstiger Verwaltungsakte des Besteuerungsverfahrens einschließlich deren elektronischer Übermittlung,
die Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen und Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen durch Zusendung von Steuererklärungsvordrucken oder Erinnerungsschreiben,
die Buchführung über die von den Finanzkassen anzunehmenden oder auszuzahlenden Beträge einschließlich deren Verrechnung sowie der Fertigung von Unterlagen für Ein- und Auszahlungen,
die Bearbeitung des elektronischen Zahlungsverkehrs für die Finanzämter,
die Fertigung sowie der Versand von Mahnungen, Zahlungshinweisen und Mitteilungen sonstiger Art (z.B. zu Verrechnungen, Lastschriften, Grundinformationen),
die Entgegennahme von Daten zur Steuerberechnung, von Steueranmeldungen und Steuererklärungen, soweit diese beleglos auf Datenträgern oder im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden,
die Übermittlung und Entgegennahme von Daten im Besteuerungsverfahren, insbesondere an und von Behörden und Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts,
die Speicherung der steuerlichen Daten, insbesondere auch bei aktenersetzender Datenhaltung und deren turnusgemäße Verdichtung oder Löschung,
die Bestandsauswertung zur Steuerung der Sachbearbeitung (z.B. Fallauswahl, Außenprüfung) nebst maschineller Überwachung der Steuerfestsetzung.