Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung weitere Steuerverwaltungsaufgaben dem beim Landesamt für Finanzen eingerichteten Rechenzentrum der Landesfinanzverwaltung (Zentrale Datenverarbeitungsstelle für das Saarland) zu übertragen.