FischEtikettG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 10 FischEtikettGInkrafttretenGesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen § 9Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 9