§ 13 Nr. 1 FischwAusbVInhalt
die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
§ 8 Abs. 2 Wabau-AusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im…
§ 4 Abs. 1 Nr. 3 FischwAusbVStruktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
§ 8 Nr. 2 FKüAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
§ 7 Abs. 2 FKrFBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage zu dieser Verordnung für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im…