§ 9 FischwAusbV
Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Fischereiliche Nutzung sowie
2.
Maschinen und Geräte, Be- und Verarbeitung.
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
Fischereiliche Nutzung sowie
Maschinen und Geräte, Be- und Verarbeitung.