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Im Prüfungsfach "Wirtschaftslehre" können geprüft werden:
Grundlagen und Bedingungen der fischereiwirtschaftlichen Produktion,
Betriebs- und Arbeitsorganisation,
Betriebsanalyse und Betriebsplanung,
Investitionen und Finanzierungsprobleme, Förderungsmaßnahmen,
Betriebserfolg,
Markt und Absatz,
Grundkenntnisse der Volkswirtschaft und der Fischereipolitik.
Im Prüfungsfach "Rechts- und Sozialwesen" können geprüft werden:
Für die Fischerei wesentliche Rechtsvorschriften des Bundes und des jeweiligen Landes, insbesondere Fischereirecht, Wasserrecht, Schiffahrtsrecht, Lebensmittelrecht, einzelne besonders wichtige Schuldverhältnisse wie Kauf und Pacht, ferner Nachbarrecht, Tierschutz, Umweltschutz und Fischseuchenbekämpfung.
Aufbau und Aufgaben der für die Fischereiwirtschaft wichtigen Behörden und Organisationen.
Arbeitsrecht, soweit es nicht nach § 6 Absatz 12 geprüft wird, insbesondere Arbeitsvertrags- und Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitszeit- und Urlaubsrecht, Arbeitsschutzrecht, Arbeitsgerichtsverfahrensrecht.
Im Rahmen der schriftlichen Prüfung ist auch eine Analyse eines Fischereibetriebs durchzuführen und für diesen Betrieb eine Entwicklungsmöglichkeit aufzuzeigen. Dabei sind der wirtschaftliche Erfolg und die Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen darzustellen.
Die schriftliche Prüfung soll nicht länger als vier Stunden, die mündliche Prüfung für den einzelnen Prüfungsteilnehmer nicht länger als 45 Minuten dauern.
Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche…
Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche…
Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit zu ergreifen,
berufsbezogene rechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen sowie
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.