§ 15 Abs. 1 SeeFischGGesetz zur Regelung der Seefischerei und zur Durchführung des Fischereirechts der Europäischen Union
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat wird zur Durchführung dieses Gesetzes, zur Durchführung des Fischereirechts der Europäischen…
Eingangsformel SeefischGBußgÜbertrVVerordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Bußgeldverordnung nach dem Seefischereigesetz
Auf Grund des § 18 Absatz 6 des Seefischereigesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3188) geändert…
§ 1 SeefischGBußgÜbertrVVerordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Bußgeldverordnung nach dem Seefischereigesetz
Die in § 18 Absatz 6 Satz 1 des Seefischereigesetzes enthaltene Ermächtigung wird auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung übertragen.
Art 8 SchAnpG 2Zweites Gesetz zur Anpassung bestimmter Bedingungen in der Seeschifffahrt an den internationalen Standard
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen kann den Wortlaut des Seeaufgabengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden…
§ 2 Abs. 5 SeeFischGGesetz zur Regelung der Seefischerei und zur Durchführung des Fischereirechts der Europäischen Union
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat wird ferner ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Zuständigkeit…