SeefischGBußgÜbertrV — InhaltsübersichtGesetzBundgeltende Fassung§ 1 SeefischGBußgÜbertrVÜbertragung der VerordnungsermächtigungVerordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Bußgeldverordnung nach dem Seefischereigesetz Eingangsformel§ 2 Die in § 18 Absatz 6 Satz 1 des Seefischereigesetzes enthaltene Ermächtigung wird auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung übertragen. Eingangsformel§ 2