§ 5 Abs. 6 FKAustGAufgaben des Bundeszentralamts für Steuern
Das Bundeszentralamt für Steuern ist für die Prüfung der Einhaltung der den Finanzinstituten nach diesem Gesetz auferlegten Melde- und Sorgfaltspflichten,…
§ 27 Abs. 1 FKAustGAnwendungsbestimmung
Das Bundeszentralamt für Steuern führt als zuständige Behörde die automatische Übermittlung von Informationen nach § 1 in Verbindung mit den §§ 2 und 4 jeweils…
§ 3 Abs. 3 Nr. 3 FKAustGPflichten der Finanzinstitute
in Bezug auf jedes Konto die nach § 8 Absatz 1, § 11 Absatz 2 Satz 2, § 12 Absatz 4 Satz 2, § 13 Absatz 2a Satz 4 und § 16 Absatz 2a Satz 4 gemeldeten…
Art. 1 Nr. 2 32025L0872RICHTLINIE (EU) 2025/872 DES RATES vom 14. April 2025 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung
Artikel 8 Absatz 3a erhält folgende Fassung: „(3a) Jeder Mitgliedstaat ergreift die notwendigen Maßnahmen, um seine MELDENDEN FINANZINSTITUTE zur Befolgung der…
Art. 1 Nr. 2 Buchst. b 32014L0107RICHTLINIE 2014/107/EU DES RATES vom 9. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung
Folgender Absatz wird eingefügt: „(3a) Jeder Mitgliedstaat ergreift die notwendigen Maßnahmen, um seine MELDENDEN FINANZINSTITUTE zur Befolgung der in den…