Anlage FKeramAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 1995, 100 - 102) Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und KenntnisseZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Berufsbildung (§ 3 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklärenwährend der gesamten Ausbildung zu vermittelnb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erläuternc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben3Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Nr. 3)a)Wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennenb)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennenc)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläuternd)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen4Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 4)a)berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwendenb)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleitenc)wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienend)Gefahren, die von Stäuben, Giften, Dämpfen, Gasen, Säuren sowie leichtentzündbaren Stoffen ausgehen, beachtene)zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzenf)Gefahren, die bei der Anwendung des elektrischen Stroms entstehen, beschreibeng)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich erläutern5Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 3 Nr. 5)a)Arbeitsabläufe nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen und abstimmenb)Skizzen anfertigen sowie Fachzeichnungen lesen und anwendenc)Einsatz von Werkzeugen, Arbeitsgeräten und Arbeitsmitteln nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorbereitend)Werkzeuge und Arbeitsmittel pflegen und einsatzfähig haltene)Arbeitsergebnisse unter Beachtung der Qualitätssicherung kontrollieren und bewerten6Entformen, Lagern und Transportieren von Figuren und Figurenteilen (§ 3 Nr. 6)a)Formlinge aus der Form entnehmenb)Formlinge auf Fehler überprüfen und gegebenenfalls nachbessernc)Formlinge zur weiteren Verarbeitung transportieren und lagern7Produktionsablauf in der Feinkeramik (§ 3 Nr. 7)bei1313 a)betriebsbedingten Vorstudienb)der Modellentwicklungc)der Masseherstellungd)der Formenherstellung und -pflegee)dem Glasierverfahrenf)dem Dekorationsverfahreng)dem Brennprozeßh)der Qualitätskontrolle und der Nachbearbeitungmitwirken8Formen von Figurenteilen (§ 3 Nr. 8)a)Formen kontrollieren und Arbeitsmassen bereitstellen6 b)plastische Arbeitsmassen portionierenc)hohle Figurenteile einformend)volle Figurenteile einformen9Gießen von Figurenteilen (§ 3 Nr. 9)a)Formen kontrollieren und Arbeitsmassen bereitstellen8 b)Hohlgußverfahren unter Beachtung der Scherbenbildung anwendenc)Vollgußverfahren anwenden10Retuschieren von Figurenteilen (§ 3 Nr. 10)a)Formennähte durch Überarbeiten entfernen126 b)Figurenteile nachmodellieren 1011Zusammensetzen von Figurenteilen einschließlich Retuschieren (§ 3 Nr. 11)a)Ansatzflächen auf Paßfähigkeit prüfen und gegebenenfalls nacharbeiten75 b)Ansatzflächen aufrauhen und gegebenenfalls ausschneidenc)Garnierschlicker auf Ansatzflächen auftragend)Einzelteile ansetzene)Ansatzstellen verarbeiten62 f)mehrteilige Figuren zusammensetzen und retuschieren 15g)Modellierungen ergänzen 14712Belegarbeiten (§ 3 Nr. 12)a)Belegteile freihandformen oder einformen 610b)Belegteile angarnieren13Vorbereiten der Rohlinge für Trocknung und Brand (§ 3 Nr. 13)a)paßgenaue Stützen anfertigen 6 b)paßgenaue Stützen an der vorgesehenen Position der Figur anbringenc)Trocknungsfehler feststellen und gegebenenfalls beheben 4d)weitere Brennhilfsmittel auswählen und einsetzen14Gießen, Drehen und Fertigmachen von Geschirr (§ 3 Nr. 14)a)Hohlgeschirr eindrehen 6b)Flachgeschirr überdrehenc)Hohl- und Flachgeschirr gießend)Formlinge verputzen und verschwammen