Anlage 1 KochAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 404 - 411)
Anlage 3 GastroAusbVVerordnung über die Berufsausbildungen zur Fachkraft für Gastronomie, zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 378 - 386)
§ 4 Abs. 3 KochAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin
Die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen von den Ausbildenden so vermittelt werden, dass die…
Anlage MKUServAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 561 - 565)
Anlage FIAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 260 - 267)