§ 32 WeinFöGewVVerordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein
Soweit die zuständigen Stellen für Anträge, Verträge, Erklärungen oder Meldungen Muster bekanntgeben oder Vordrucke oder Formulare auch elektronisch…
§ 21 Abs. 2 EntschFinVVerordnung über die Finanzierung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
Die Entschädigungseinrichtung verwendet für den Rahmenvertrag ein einheitliches Vertragsmuster. Das Vertragsmuster ist der Bundesanstalt anzuzeigen.