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| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 1.-18. Monat | 19.-36. Monat | |||
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| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Nr. 1) | a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennenf)Beratungsangebote zur beruflichen Selbstständigkeit nennen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |
| 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Nr. 2) | a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||
| 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Nr. 3) | a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
| 4 | Umweltschutz (§ 5 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesonderea)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
| 5 | Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken (§ 5 Nr. 5) | a)Datensysteme nutzen, Vorschriften des Datenschutzes beachten, Daten pflegen und sichernb)fremdsprachliche Fachbegriffe anwendenc)Informationen beschaffen, auswerten und dokumentieren | 2 | |
| d)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeitene)Informations- und Kommunikationssysteme, insbesondere Fax und Internet, nutzen | 2 | |||
| 6 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team (§ 5 Nr. 6) | a)Arbeitsaufgaben erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfenb)Materialbedarf ermittelnc)Informationen und technische Unterlagen nutzen, insbesondere Normen, Arbeitsanweisungen, Gebrauchs- und Betriebsanleitungend)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen, Arbeitsmittel festlegene)Arbeitsplätze einrichten, sichern, unterhalten und räumen; ergonomische und ökonomische Gesichtspunkte berücksichtigen | 3 | |
| f)Störungen im Arbeitsablauf erkennen und Maßnahmen zur Behebung ergreifeng)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzenh)Aufgaben im Team planen und durchführen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerteni)technische Veränderungen feststellen und auf Umsetzbarkeit prüfenj)Arbeitsabläufe mit anderen Gewerken und weiteren Beteiligten abstimmenk)Kosten abschätzen, Materialien disponierenl)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen | 4 | |||
| 7 | Entwerfen und Gestalten von Flechtwerken (§ 5 Nr. 7) | a)Skizzen anfertigenb)Gestaltungsaufträge hinsichtlich gestalterischer Vorgaben, Funktion und Nutzung der herzustellenden Produkte auswertenc)Techniken für die Herstellung von Flechtwerkerzeugnissen auswählen | 5 | |
| d)Ergänzungsteile nach Funktion und Gestaltungsmerkmalen auswählene)Entwürfe, Muster und Anschauungsmodelle unter Berücksichtigung von Kundenwünschen anfertigen, Gestaltungsmerkmale berücksichtigenf)technische Umsetzbarkeit von Entwürfen prüfen | 5 | |||
| 8 | Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Schablonen (§ 5 Nr. 8) | a)Werkzeuge, Geräte und Maschinen auswählenb)Handwerkzeuge handhaben und in Stand haltenc)handgeführte Maschinen einrichten, bedienen und wartend)Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen | 5 | |
| e)Störungen an Geräten und Maschinen erkennen, Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifenf)Geräte und Maschinen warteng)Ursachen von Maschinenbearbeitungsfehlern feststellen und behebenh)Vorrichtungen und Schablonen anfertigen, kennzeichnen, lagern und nutzen | 4 | |||
| 9 | Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 5 Nr. 9) | a)Flecht- und Gestellmaterialien nach Arten und Eigenschaften unterscheiden, prüfen und sortierenb)Feuchte prüfen und Ergebnisse berücksichtigenc)Flecht- und Gestellmaterialien auftragsbezogen auswählen, transportieren und lagernd)sonstige Werkstoffe, insbesondere Holz, Holzwerkstoffe, Metalle und Kunststoffe, nach Verwendungszweck unterscheiden, auswählen, transportieren und lagerne)Holz und Holzwerkstoffe be- und verarbeitenf)Hilfsstoffe unterscheiden und verwendeng)Flecht-, Gestellmaterialien und sonstige Werkstoffe auf Mängel und Verwendbarkeit prüfenh)Flecht- und Gestellmaterialien manuell und maschinell bearbeiten | 14 | |
| i)Ergänzungsteile, insbesondere Halbfabrikate und Zulieferteile, auftragsbezogen zuordnen, auf Mängel und Verwendbarkeit prüfen sowie be- und verarbeitenj)Gestellmaterialien manuell und maschinell verarbeiten | 6 | |||
| 10 | Herstellen von Flechtwerken (§ 5 Nr. 10) | a)Skizzen und Zeichnungen anfertigen, lesen und anwendenb)Flechtmaterialien nach Länge, Stärke, Zähigkeit und Qualität auswählenc)Flechtmaterialien aufbereiten und zuschneidend)Geflechtarten unterscheiden und auswählen | 6 | |
| e)gezäunte und gefitzte Bodengeflechte herstellenf)gezäunte, geschichtete und gewundene Rumpfgeflechte herstelleng)Kippränder, Einschläge und Zuschläge herstellen | 18 | |||
| h)Fußbildungen herstelleni)Henkel und Griffe herstellen | 6 | |||
| j)Rahmengeflechte herstellen | 8 | |||
| k)Rohrbiegearbeiten durchführenl)Verbände, Verbindungen, Wicklungen und Befestigungen herstellen | 10 | |||
| 11 | Behandeln von Oberflächen (§ 5 Nr. 11) | a)Oberflächen hinsichtlich Bearbeitung und Nutzung beurteilenb)Behandlungsverfahren und -mittel auswählenc)Oberflächen vorbereiten und vorbehandeln | 4 | |
| d)Oberflächen beschichten, insbesondere lackieren, wachsen und ölene)Maßnahmen zur Vermeidung von Explosionsgefahren und Immissionen ergreifen | 4 | |||
| 12 | Durchführen von Präsentationen (§ 5 Nr. 12) | a)Präsentationstechniken unterscheidenb)Entwürfe, Muster, Anschauungsmodelle und Flechtwerke für Präsentationen vorbereitenc)Präsentationen planen und kundenorientiert durchführend)Flechtwerke dokumentieren | 6 | |
| 13 | Lagern und Ausliefern von Produkten (§ 5 Nr. 13) | a)Produkte kennzeichnen, transportieren und lagernb)Produkte zur Auslieferung vorbereiten und verladenc)Übernahme- und Prüfprotokolle erstellend)Transport- und Hebehilfen nutzen | 3 | |
| 14 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 5 Nr. 14) | a)Aufgaben und Ziele der Qualitätssicherung anhand betrieblicher Beispiele erläutern und zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragenb)Zwischen- und Endkontrollen durchführen, auswerten und Ergebnisse dokumentieren | 4 | |
| c)Zeitaufwand und Materialverbrauch kontrollieren und dokumentierend)Ursachen von Fehlern und Qualitätsabweichungen feststellen, dokumentieren und Maßnahmen zur Behebung ergreifene)Einhaltung von Kundenanforderungen prüfen und dokumentieren | 4 | |||
| 15 | Kundenorientierung (§ 5 Nr. 15) | a)Gebrauchshinweise und Pflegeanleitungen erläuternb)Arbeiten kundenorientiert durchführenc)Änderungswünsche berücksichtigend)Beanstandungen aufnehmen und bearbeiten | 3 | |
| e)Kundengespräche führen, insbesondere Kundenwünsche ermitteln und mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichenf)Kunden hinsichtlich der Formgebung und Funktion berateng)Produkte unter Beachtung betrieblicher Vorgaben verkaufen | 4 | |||
| Schwerpunkt A: Korbwaren | ||||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 1.-18. Monat | 19.-36. Monat | |||
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| 1 | Entwerfen und Gestalten von Flechtwerken (§ 5 Nr. 7) | Prototypen entwerfen, anfertigen und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten prüfen | 2 | |
| 2 | Herstellen von Flechtwerken (§ 5 Nr. 10) | a)Bodengeflechte, insbesondere gekimmte, geschichtete und gestäbte, herstellenb)Rumpfgeflechte, insbesondere gewürfelte, gezogene und gestäbte, herstellenc)Randabschlüsse, insbesondere Zopfränder, herstellend)Randbügel herstellen und einsetzen | 16 | |
| e)Deckel nach Anforderungen herstellen und befestigenf)eckige Korbwaren mit Deckel herstelleng)Korbwaren fertig stellen | 8 | |||
| Schwerpunkt B: Flechtmöbel | ||||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 1.-18. Monat | 19.-36. Monat | |||
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| 1 | Entwerfen und Gestalten von Flechtwerken (§ 5 Nr. 7) | a)Zeichnungen anfertigen und anwendenb)Maßstäbe umrechnen und übertragenc)wahre Längen ermittelnd)ergonomische Anforderungen berücksichtigene)Konstruktionen, insbesondere für Rahmen, Korpusse und Gestelle, auswählen, Polsterungen berücksichtigenf)Modelle herstellen, Formen übertrageng)Entwürfe unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf Umsetzbarkeit prüfen | 5 | |
| 2 | Herstellen von Flechtwerken (§ 5 Nr. 10) | a)Schablonen, insbesondere zum Biegen, Bohren und Sägen, herstellen und anwendenb)Gestelle und Unterkonstruktionen, insbesondere mit dreidimensionalen Bögen, anfertigenc)Flächen an unterschiedlichen Grundkörpern ausarbeiten, insbesondere durch Flechtend)Verbindungen für Möbel, insbesondere durch Nageln, Dübeln, Zapfen, Schrauben und Verleimen, herstellene)Funktions- und Zierbeschläge auswählen und montierenf)Funktion und Stabilität prüfeng)Möbel fertig stellen | 18 | |
| 3 | Behandeln von Oberflächen (§ 5 Nr. 11) | a)Beschichtungsverfahren und -mittel auswählenb)Oberflächen beizen und färbenc)Oberflächenschäden beseitigen | 3 | |
| Schwerpunkt C: Flechtobjekte | ||||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 1.-18. Monat | 19.-36. Monat | |||
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| 1 | Entwerfen und Gestalten von Flechtwerken (§ 5 Nr. 7) | a)Freihandzeichnungen anfertigenb)Entwürfe für dekorative Objekte erarbeiten, Raumkonzepte und Vorgaben berücksichtigenc)Flechtobjekte und -elemente gestaltend)Variationen mit unterschiedlichen Materialien entwickelne)Entwürfe für freie Objekte anfertigen | 8 | |
| 2 | Herstellen von Flechtwerken (§ 5 Nr. 10) | a)Flechtobjekte und raumteilende Elemente nach technischen Vorgaben und gestalterischen Merkmalen für den Innen- und Außenbereich herstellenb)Dekorationen anfertigenc)Flechtobjekte und Elemente im Innenbereich nach Vorgaben montierend)Flechtobjekte und Elemente im Außenbereich unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten montieren und aufstellene)Skulpturen nach Vorgaben und gestalterischen Grundsätzen, Zeichnungen und Modellen herstellen | 14 | |
| 3 | Behandeln von Oberflächen (§ 5 Nr. 11) | a)Gestaltungsmerkmale, insbesondere Wirken von Oberflächenbeschaffenheit, Licht, Farbgebung, Form und Proportion berücksichtigenb)Oberflächen im Hinblick auf Gestaltung, Beanspruchung und Brandschutz behandeln | 4 |
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Beratungsangebote zur beruflichen Selbstständigkeit nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Datensysteme nutzen, Vorschriften des Datenschutzes beachten, Daten pflegen und sichern
fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
Informationen beschaffen, auswerten und dokumentieren
Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten
Informations- und Kommunikationssysteme, insbesondere Fax und Internet, nutzen
Arbeitsaufgaben erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
Materialbedarf ermitteln
Informationen und technische Unterlagen nutzen, insbesondere Normen, Arbeitsanweisungen, Gebrauchs- und Betriebsanleitungen
Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen, Arbeitsmittel festlegen
Arbeitsplätze einrichten, sichern, unterhalten und räumen; ergonomische und ökonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
Störungen im Arbeitsablauf erkennen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
Aufgaben im Team planen und durchführen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
technische Veränderungen feststellen und auf Umsetzbarkeit prüfen
Arbeitsabläufe mit anderen Gewerken und weiteren Beteiligten abstimmen
Kosten abschätzen, Materialien disponieren
Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
Skizzen anfertigen
Gestaltungsaufträge hinsichtlich gestalterischer Vorgaben, Funktion und Nutzung der herzustellenden Produkte auswerten
Techniken für die Herstellung von Flechtwerkerzeugnissen auswählen
Ergänzungsteile nach Funktion und Gestaltungsmerkmalen auswählen
Entwürfe, Muster und Anschauungsmodelle unter Berücksichtigung von Kundenwünschen anfertigen, Gestaltungsmerkmale berücksichtigen
technische Umsetzbarkeit von Entwürfen prüfen
Werkzeuge, Geräte und Maschinen auswählen
Handwerkzeuge handhaben und in Stand halten
handgeführte Maschinen einrichten, bedienen und warten
Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen
Störungen an Geräten und Maschinen erkennen, Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
Geräte und Maschinen warten
Ursachen von Maschinenbearbeitungsfehlern feststellen und beheben
Vorrichtungen und Schablonen anfertigen, kennzeichnen, lagern und nutzen
Flecht- und Gestellmaterialien nach Arten und Eigenschaften unterscheiden, prüfen und sortieren
Feuchte prüfen und Ergebnisse berücksichtigen
Flecht- und Gestellmaterialien auftragsbezogen auswählen, transportieren und lagern
sonstige Werkstoffe, insbesondere Holz, Holzwerkstoffe, Metalle und Kunststoffe, nach Verwendungszweck unterscheiden, auswählen, transportieren und lagern
Holz und Holzwerkstoffe be- und verarbeiten
Hilfsstoffe unterscheiden und verwenden
Flecht-, Gestellmaterialien und sonstige Werkstoffe auf Mängel und Verwendbarkeit prüfen
Flecht- und Gestellmaterialien manuell und maschinell bearbeiten
Ergänzungsteile, insbesondere Halbfabrikate und Zulieferteile, auftragsbezogen zuordnen, auf Mängel und Verwendbarkeit prüfen sowie be- und verarbeiten
Gestellmaterialien manuell und maschinell verarbeiten
Skizzen und Zeichnungen anfertigen, lesen und anwenden
Flechtmaterialien nach Länge, Stärke, Zähigkeit und Qualität auswählen
Flechtmaterialien aufbereiten und zuschneiden
Geflechtarten unterscheiden und auswählen
gezäunte und gefitzte Bodengeflechte herstellen
gezäunte, geschichtete und gewundene Rumpfgeflechte herstellen
Kippränder, Einschläge und Zuschläge herstellen
Fußbildungen herstellen
Henkel und Griffe herstellen
Rahmengeflechte herstellen
Rohrbiegearbeiten durchführen
Verbände, Verbindungen, Wicklungen und Befestigungen herstellen
Oberflächen hinsichtlich Bearbeitung und Nutzung beurteilen
Behandlungsverfahren und -mittel auswählen
Oberflächen vorbereiten und vorbehandeln
Oberflächen beschichten, insbesondere lackieren, wachsen und ölen
Maßnahmen zur Vermeidung von Explosionsgefahren und Immissionen ergreifen
Präsentationstechniken unterscheiden
Entwürfe, Muster, Anschauungsmodelle und Flechtwerke für Präsentationen vorbereiten
Präsentationen planen und kundenorientiert durchführen
Flechtwerke dokumentieren
Produkte kennzeichnen, transportieren und lagern
Produkte zur Auslieferung vorbereiten und verladen
Übernahme- und Prüfprotokolle erstellen
Transport- und Hebehilfen nutzen
Aufgaben und Ziele der Qualitätssicherung anhand betrieblicher Beispiele erläutern und zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Zwischen- und Endkontrollen durchführen, auswerten und Ergebnisse dokumentieren
Zeitaufwand und Materialverbrauch kontrollieren und dokumentieren
Ursachen von Fehlern und Qualitätsabweichungen feststellen, dokumentieren und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
Einhaltung von Kundenanforderungen prüfen und dokumentieren
Gebrauchshinweise und Pflegeanleitungen erläutern
Arbeiten kundenorientiert durchführen
Änderungswünsche berücksichtigen
Beanstandungen aufnehmen und bearbeiten
Kundengespräche führen, insbesondere Kundenwünsche ermitteln und mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichen
Kunden hinsichtlich der Formgebung und Funktion beraten
Produkte unter Beachtung betrieblicher Vorgaben verkaufen
Bodengeflechte, insbesondere gekimmte, geschichtete und gestäbte, herstellen
Rumpfgeflechte, insbesondere gewürfelte, gezogene und gestäbte, herstellen
Randabschlüsse, insbesondere Zopfränder, herstellen
Randbügel herstellen und einsetzen
Deckel nach Anforderungen herstellen und befestigen
eckige Korbwaren mit Deckel herstellen
Korbwaren fertig stellen
Zeichnungen anfertigen und anwenden
Maßstäbe umrechnen und übertragen
wahre Längen ermitteln
ergonomische Anforderungen berücksichtigen
Konstruktionen, insbesondere für Rahmen, Korpusse und Gestelle, auswählen, Polsterungen berücksichtigen
Modelle herstellen, Formen übertragen
Entwürfe unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf Umsetzbarkeit prüfen
Schablonen, insbesondere zum Biegen, Bohren und Sägen, herstellen und anwenden
Gestelle und Unterkonstruktionen, insbesondere mit dreidimensionalen Bögen, anfertigen
Flächen an unterschiedlichen Grundkörpern ausarbeiten, insbesondere durch Flechten
Verbindungen für Möbel, insbesondere durch Nageln, Dübeln, Zapfen, Schrauben und Verleimen, herstellen
Funktions- und Zierbeschläge auswählen und montieren
Funktion und Stabilität prüfen
Möbel fertig stellen
Beschichtungsverfahren und -mittel auswählen
Oberflächen beizen und färben
Oberflächenschäden beseitigen
Freihandzeichnungen anfertigen
Entwürfe für dekorative Objekte erarbeiten, Raumkonzepte und Vorgaben berücksichtigen
Flechtobjekte und -elemente gestalten
Variationen mit unterschiedlichen Materialien entwickeln
Entwürfe für freie Objekte anfertigen
Flechtobjekte und raumteilende Elemente nach technischen Vorgaben und gestalterischen Merkmalen für den Innen- und Außenbereich herstellen
Dekorationen anfertigen
Flechtobjekte und Elemente im Innenbereich nach Vorgaben montieren
Flechtobjekte und Elemente im Außenbereich unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten montieren und aufstellen
Skulpturen nach Vorgaben und gestalterischen Grundsätzen, Zeichnungen und Modellen herstellen
Gestaltungsmerkmale, insbesondere Wirken von Oberflächenbeschaffenheit, Licht, Farbgebung, Form und Proportion berücksichtigen
Oberflächen im Hinblick auf Gestaltung, Beanspruchung und Brandschutz behandeln